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Aktuelle Infos zum Unterrichtsbetrieb

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Seit dem 17. November 2021 gelten die Regelungen für die Alarmstufe.

A. Zugang zu den Unterrichtsorten,
in denen die Musikschule Unterricht erteilt, erhalten nur folgende Personen:

  1. Geimpfte oder genesene Personen (G2), die dies entsprechend nachweisen können (gemäß § 4 CoronaVO)
  2. Von dieser Regelung und der damit verbundenen Nachweispflicht sind ausgenommen:
    • Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6. Geburtstag) oder noch nicht eingeschult sind
    • Schüler, die an Testungen im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig teilnehmen bzw. die durch Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten entsprechend § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Corona-Verordnung Schule regelmäßig getestet werden.
      Als Nachweis für Schüler*innen reicht ein Nachweis des Schulbesuchs, z.B. durch einen Schülerausweis oder ein Zeugnis

B. Maskenpflicht
Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht im Gebäude und während des Unterrichts. Ausgenommen sind

  1. der Unterricht mit Blasinstrumenten
  2. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

C. Hygieneplan und Hygiene- und Abstandsregeln
Die Musikschule Rauenberg hat einen Hygieneplan, der alle näheren Einzelheiten regelt.
Allgemein gelten überall die bekannten Abstandsregeln (1,5-2m), gründliche Händehygiene, Maskenpflicht,  Husten und Niesetikette.
Bitte prüfen Sie bei auftretenden Krankheitssymptomen immer erst, ob es sich nur um einen harmlosen Schnupfen handelt und bleiben Sie bei unklarem Befund oder ernsterer Erkrankung zu Hause.

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