News - Beitrag anzeigen

Aktuelle Infos zum Unterrichtsbetrieb

von

Aktuell befinden wir uns seit dem 2. November 2021 in Baden-Württemberg in der Warnstufe. Die wichtigsten Coronaregeln für den Zugang und den Unterricht in der Basis-, Warn- und Alarmstufe sind:

A. Zugang zu den Unterrichtsorten,
in denen die Musikschule Unterricht erteilt, erhalten nur folgende Personen:

  1. Geimpfte oder genesene Personen, die dies entsprechend nachweisen können (gemäß § 4 CoronaVO)
  2. Nichtimmunisierte Personen, sofern sie einen Nachweis eines gültigen Tests vorlegen können:
    (a) in der „Basisstufe“ einen tagesaktuellen (max. 24h alten) negativen Antigen-Schnelltest oder einen (max. 48h alten) PCR-Test,
    (b) in der „Warnstufe“ einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden,
    (c) in der „Alarmstufe“ gilt der Zugang nur für Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind
  3. Von dieser Regelung und der damit verbundenen Nachweispflicht sind ausgenommen:
    • Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6. Geburtstag) oder noch nicht eingeschult sind
    • Schüler, die an Testungen im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig teilnehmen bzw. die durch Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten entsprechend § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Corona-Verordnung Schule regelmäßig getestet werden.
      Als Nachweis für Schüler*innen reicht ein Nachweis des Schulbesuchs, z.B. durch einen Schülerausweis oder ein Zeugnis
    • die sich nur kurzfristig, z.B. zum Bringen oder Abholen ihrer Kinder, im Gebäude aufhalten.
    • In allen Fällen ist der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen und Gebäuden auf den unbedingt notwendigen Zeitraum zu beschränken.

B. Maskenpflicht
Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht im Gebäude! Während des Unterrichts gilt:

  1. (a) in der „Basisstufe“ keine Maskenpflicht,
    (b) in der „Warn- und Alarmstufe" Maskenpflicht (ausgenommen im Unterricht mit Blasinstrumenten)
  2. ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

C. Hygieneplan und Hygiene- und Abstandsregeln
Die Musikschule Rauenberg hat einen Hygieneplan, der alle näheren Einzelheiten regelt.
Allgemein gelten überall die bekannten Abstandsregeln (1,5-2m), gründliche Händehygiene, Maskenpflicht,  Husten und Niesetikette.
Bitte prüfen Sie bei auftretenden Krankheitssymptomen immer erst, ob es sich nur um einen harmlosen Schnupfen handelt und bleiben Sie bei unklarem Befund oder ernsterer Erkrankung zu Hause.

Zurück