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Aktuelle Infos zum Unterrichtsbetrieb

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Die Landesregierung BW hat am Freitagabend eine neue CoronaVO verkündet die ab Montag, den 28.6.2021 in Kraft tritt. Es gibt künftig vier Inzidenzstufen mit unterschiedlichen Regelungen.

Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 10.
Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 35.
Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 50.
Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge über 50.

Da die 7-Tage-Inzidenz im RNK seit dem 22. Juni unter 10 liegt, ist davon auszugehen, dass das Gesundheitsamt RNK am Montag, den 28.6. die Inzidenzstufe 1 für den RNK öffentlich bekannt macht und die neuen Reglungen einen Tag später (ab Dienstag den 29.6.) offiziell in Kraft treten.

In der Inzidenzstufen 1 & 2 ist den Musikschulen der Unterrichtsbetrieb in allen Unterrichtsfächern gestattet:
1. ohne Beschränkung der Zahl der teilnehmenden Schüler*innen
2. ohne Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises
3. ohne Maskenpflicht*
(* sofern in den 14 vorangehenden Tagen keine am Präsenzbetrieb der Einrichtung nach teilnehmende oder in der Einrichtung tätige Person mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist).

Ansonsten gelten für Besucher die Bestimmungen des Hygieneplans mit Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht und entsprechender Abstandspflicht.

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