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Aktuelle Infos zum Unterrichtsbetrieb

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Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Gesundheitsamt) hat am 2.6.2021 die Öffnungsstufe 2 für das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises bekannt gemacht. In der Öffnungsstufe 2 sind in allen Unterrichtsfächern Präsenzangebote mit bis zu 20 Schüler*innen gestattet. Blasinstrumenten-unterricht und Ballett sind ebenso gestattet.

Zudem hat die Landesregierung in den vergangenen Tagen eine neue CoronaVO gültig ab dem 7.6.2021 veröffentlicht.

Voraussetzung für den Zutritt zur Musikschule und der Teilnahme an Unterrichtsangeboten in Präsenz ist aber die Vorlage eines negativen Corona-Tests, oder der Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. ein Genesenennachweis.

Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Bei den Tests muss es sich um den Nachweis eines negativen Corona-Tests in Form eines Schnelltestes, eines PCR-Testes oder eines ähnlichen Formates handeln, der von fachkundiger dritter Seite bescheinigt wurde. Ein negativer Selbsttest reicht nicht aus.

Für Musikschüler*innen, die zugleich Schüler*innen einer öffentlichen oder einer Schule in privater Trägerschaft sind und dort regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, ist als Nachweis die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden alt ist ausreichend.

Für alle anderen Schüler besteht die Möglichkeit, die kostenfreien Bürgertests zu nutzen und diesen negativen Nachweis vor dem Unterricht vorzuzeigen.

Sollten Sie oder Ihre Kinder bereits vollständig geimpft sein oder nach Erkrankung genesen, bitte wir Sie ebenso darum, den entsprechenden Nachweis vorab vorzulegen.

Außerdem bleibt es beim bereits bekannten Hygieneplan mit Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht, Desinfektion beim Betreten des Gebäudes und entsprechender Abstandspflicht.

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