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Aktuelle Infos zum Unterrichtsbetrieb

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Am 17.4. hat die Landesregierung BW eine neue CoronaVO veröffentlicht, die ab dem 19.4.2021 in Kraft treten wird. Im Wesentlichen gelten weiterhin die Bestimmungen der vorigen CoronaVO. Die maßgebliche Grenze für den Präsenzunzerricht an Musikschulen in BW liegt weiterhin bei 100.

"Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 im Stadt-/Landkreis dürfen sie nur Online-Angebote anbieten (Notbremse)."

Die jeweils für den Rhein-Neckar-Kreis geltenden aktuellen Bestimmungen finden Sie hier: Amtliche Bekanntmachung
Die letzte Bekanntmachung stammt vom 22.3.2021.



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