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Aktuelle Infos zum Unterrichtsbetrieb

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Am 27.3. hat die Landesregierung BW eine neue CoronaVO veröffentlicht, die ab dem 29.3.2021 in Kraft tritt. Im Wesentlichen gelten weiterhin die Bestimmungen vom 22.3. Darin wurden die Inzidenzwerte in den Landkreisen, ab denen der Präsenzunterricht an Musikschulen untersagt ist, von zuletzt 50 (CoronaVO vom 8.3.) auf 100 angehoben:

"Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 im Stadt-/Landkreis dürfen sie nur Online-Angebote anbieten (Notbremse)."

Die jeweils für den Rhein-Neckar-Kreis geltenden aktuellen Bestimmungen finden Sie hier: Amtliche Bekanntmachung



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