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Aktuelle Infos zum Unterrichtsbetrieb

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Die aktuelle CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in der ab 8.03.2021 gültigen Fassung verlängert das Verbot für jeglichen Präsenzunterricht zunächst an allen Musikschulen in BW bis zum 28.3.2021. In § 20, Abs.3 Corona-VO wurden aber Ausnahmen von diesem generellen Verbot des Präsenzunterrichts festgelegt:


1. Bei einer konstante Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 an den letzten fünf Tagen in dem Land-/Stadtkreis, in dem sich der Sitz (oder der Unterrichtsort) der Musikschule befindet, ist ab dem darauf folgenden Tag :

• der Einzelunterricht in Präsenzform
• der Unterricht in Kleingruppen mit bis zu fünf Kindern und Jugendlichen möglich (zzgl. der Lehrkraft), die nicht älter als 14 Jahre sind

gestattet. Früherziehungs- und Ballettunterricht sind weiterhin nicht gestattet.

2. Sollte hingegen die Inzidenz im Landkreis in drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 50 liegen, ist dies durch das entsprechende Landratsamt offiziell bekannt zu geben. Am zweiten Werktag nach Bekanntgabe erfolgt erneut das Verbot für jeglichen Präsenzunterricht.

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