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Aktuelle Infos zum Schülerkonzert

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Bei dem derzeitigen rasanten Anstieg des Infektionsgeschehens und den damit verbundenen Risiken, können wir momentan nicht abschätzen, ob wir die geplante Veranstaltung am 28.11. in jedem Fall durchführen werden, auch wenn die Planung aktuell weiterläuft. Wir behalten uns vor, für den Zutritt einen aktuellen negativen Antigentest auch von Geimpften und Genesenen zu verlangen. Angesichts der sich häufenden Impfdurchbrüche und des sich ausbreitenden Infektionsgeschehens kann dies eine wichtige zusätzliche Maßnahme für die Durchführung der geplanten Veranstaltung sein. Die genauen Rahmenbedingungen erfahren Sie hier auf dieser Seite. Sollten wir die Veranstaltung kurzfristig absagen müssen erfahren Sie dies ebenso hier.

Die aktuellen 3G-Bedingung in der "Warnstufe" für den Zutritt zur Veranstaltung (Stand 7.11.2021) sind nachfolgende:

  1. Zutritt nur nach vorheriger Eingangs-Kontrolle und
  2. Zutritt nur für
    • Geimpfte oder genesene Personen, die dies entsprechend nachweisen können (gemäß § 4 CoronaVO)
    • Nichtimmunisierte Personen, sofern sie einen Nachweis eines gültigen negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen können:
    • Von dieser Regelung und der damit verbundenen Nachweispflicht sind ausgenommen:
      • Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6. Geburtstag) oder noch nicht eingeschult sind
      • Schüler, die an Testungen im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig teilnehmen bzw. die durch Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten entsprechend § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Corona-Verordnung Schule regelmäßig getestet werden.

Sollte sich Baden-Württemberg bis zum geplanten Termin in der „Alarmstufe“ befinden gelten 2G-Regelungen, d.h. Zugang nur für Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind.

Unabhängig von der jeweiligen Stufe gilt Maskenpflicht während der Veranstaltung.

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