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Aktuelle Corona-VO
von Ralf Blaschke
Die aktuell geltenden CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und der CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen, gültig seit dem 27. Dezember 2021 sieht folgende Änderungen vor:
Zutritt zur Musikschule
In der Alarmstufe gilt für den Zutritt zu Räumen der Musikschule und die Teilnahme am Unterricht oder an Veranstaltungen der Musikschule weiterhin 2G, in der Alarmstufe II weiterhin 2G+. Baden-Württemberg befindet sich weiterhin in der Alarmstufe II. Von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen sind:
- geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
- genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
- "geboosterte" Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.
- Für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie für 6-17-Jährige haben sich die jeweiligen bisherigen Regelungen für den Zutritt zur Musikschule nicht geändert.
Maskenpflicht
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben „sollen“ eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Nur in „begründeten Fällen“ ist eine medizinische Maske zulässig. Zu den begründeten Fällen gehört das Singen in geschlossenen Räumen.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und Kinder unter 6 Jahren weiterhin grundsätzlich von der Maskenpflicht ausgenommen. Für Musikschüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren ist weiterhin eine medizinische Maske für den Aufenthalt in der Musikschule und die Teilnahme am Unterrichts- und Veranstaltungsbetrieb ausreichend.
- Keine Maskenpflicht besteht weiterhin für den Unterricht in Blasinstrumente.
Eine Kurzübersicht der aktuell geltenden CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und der CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen, gültig seit dem 27. Dezember 2021 finden Sie in unserem Downloadbereich.