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Aktuelle Corona-VO
von Ralf Blaschke
Die CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Landes Baden-Württemberg vom 15. September 2021 und ihre letzte Änderung vom 18. März 2022 wurden zum 1. April 2022 von der Landesregierung aufgehoben.
Die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg wurde ebenso zum 1. April 2022 grundsätzlich erneuert. Die meisten für die Musikschule relevanten Beschränkungen fallen damit weg bzw. werden als Empfehlung formuliert.
Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.