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Aktuelle Corona-VO
von Ralf Blaschke
Die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und die CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Landes Baden-Württemberg wurden am 19. März 2022 aktualisiert und gelten ab sofort und vorläufig bis zum 2. April 2022. Die wichtigsten Änderungen für den Unterrichtsbetrieb sind:
- Es gilt kein Stufenmodell mehr. Die Regelungen der neuen CoronaVO gelten unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz
- Es gibt keine Kapazitäts-, Personenobergrenzen und Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen mehr
- Die allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen gilt weiterhin !
- Die allgemeine Abstandsempfehlung von 1,5m bleibt bestehen
- Es gelten 3G-Zutrittsbeschränkungen
Die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und der CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen finden Sie auch in unserem Downloadbereich, als vollständige Fassung und in einer Kurzübersicht.