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Aktuelle Corona-VO
von Ralf Blaschke
Die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und die CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Landes Baden-Württemberg wurden am 23. Februar aktualisiert und gelten ab sofort. Die wichtigsten Änderungen für den Unterrichtsbetrieb sind:
- Es gilt wieder ein dreistufiges Stufenmodell mit Basis-, Warn- und Alarmstufe
- Der neue Grenzwert für den Eintritt in die Warnstufe gilt ab 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz von 4 oder AIB von 250
- Der neue Grenzwert für den Eintritt in die Alarmstufe gilt ab 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz von 15 oder AIB von 390
- Die 3G-Zutrittsbeschränkungen in der Basisstufe wurden aufgehoben, in der Warnstufe gelten weiterhin 3G, in der Alarmstufe 2G
Die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und der CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen finden Sie auch in unserem Downloadbereich, als vollständige Fassung und in einer Kurzübersicht.