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Aktuelle Corona-VO
von Ralf Blaschke
Die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und die CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Landes Baden-Württemberg wurden am 28./29. Januar aktualisiert und gelten ab sofort.
- Aktuell gelten wieder die Regelungen der Alarmstufe I (bisher Alarmstufe)
Die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und der CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen finden Sie auch in unserem Downloadbereich.