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Aktuelle Corona-VO

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Die CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Landes Baden-Württemberg wurde nochmals hinsichtlich der Maskenpflicht aktualisiert.

  1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben „müssen“ nun eine Atemschutzmaske (FFP2 oder FFP3) in geschlossenen Räumen tragen.
  2. Keine Maskenpflicht besteht weiterhin für den Unterricht im Fachbereich Blasinstrumente. Im Fach Gesang ist weiterhin eine medizinische Maske ausreichend.

Eine Kurzübersicht der aktuell geltenden CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und der CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen finden Sie in unserem Downloadbereich.

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