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Aktuelle Corona-VO
von Ralf Blaschke
Die CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Landes Baden-Württemberg wurde nochmals hinsichtlich der Maskenpflicht aktualisiert.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben „müssen“ nun eine Atemschutzmaske (FFP2 oder FFP3) in geschlossenen Räumen tragen.
- Keine Maskenpflicht besteht weiterhin für den Unterricht im Fachbereich Blasinstrumente. Im Fach Gesang ist weiterhin eine medizinische Maske ausreichend.
Eine Kurzübersicht der aktuell geltenden CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und der CoronaVO für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen finden Sie in unserem Downloadbereich.